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Ihre interne Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz

 

Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes 
für KMU-Unternehmen von 10 bis 2.500 Mitarbeitern
 

Lernen Sie uns kennen!

Erfahren Sie mehr über das Team und unsere Kompetenzen.

HinSchG:

Neue gesetzl.
Pflichten

Pflichten:

  • Errichtung und Betrieb einer internen Meldestelle

  • Garantie der Vertraulichkeit

Ziel:

Verbesserung der Compliance im Unternehmen und Schutz von Hinweisgebern

Die Lösung:

BGfD-Hinweis-
geberp
lattform

Ihre Vorteile:

  • einfache Umsetzung

  • Erreichbarkeit 24/7

  • transparente Kosten

  • Hosting im Kanzleigebäude in Deutschland

Unser Angebot:

  1. Basis-Paket für mittelständische 
    Unternehmen (50 €/mtl.*)

  2. Individuelles Angebot für größere Unternehmen

inkl. Übernahme
Ihrer
internen
Meldestelle

Vorgaben:

  • Bestätigung des Eingangs aller über den Meldekanal eingehender Meldungen

  • Verarbeitung der Meldung

  • Einleitung erforderlicher Maßnahmen

Unser Angebot:

  1. Zusammenarbeit mit erfahrenen Rechtsanw.

  2. Erledigung aller Aufgaben

  3. Abrechnung nach festem Stundensatz

 

Vorteile interner Meldungen

Entscheidet sich eine hinweisgebende Person für die Meldung an die interne Meldestelle, bietet dies Unternehmen zahlreiche Vorteile im Vergleich zum Gang zu den Behörden. Durch den Hinweis auf interne Missstände verbessert sich die Compliance erheblich, und es wird die Möglichkeit geschaffen, rasch auf potenzielle Fehlentwicklungen zu reagieren. Diese zeitnahe Reaktionsfähigkeit kann dazu beitragen, negative Auswirkungen auf das Unternehmen zu minimieren.

 

Ein weiterer bedeutender Vorteil ergibt sich aus dem Hinweisgeberschutzgesetz selbst.

Gemäß § 7 Abs. 1 Satz 2 HinSchG ist im Erfolgsfall, also bei einer erfolgreichen Behandlung einer internen Meldung mit wirksamen Folgemaßnahmen, der Weg zur externen Meldestelle versperrt.

Dies schafft nicht nur Anreize für ein effizientes internes Meldewesen, sondern trägt auch zur Stärkung des Imageschutzes bei. Intern getätigte Meldungen gewährleisten, dass sensible Informationen vorerst nicht nach außen dringen, was einen erheblichen Beitrag zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen darstellt.

Die interne Meldestelle bietet somit nicht nur einen sicheren Raum für Hinweisgeber, sondern fungiert auch als wirksames Instrument zur Wahrung der Integrität, des Images und der Geschäftsgeheimnisse eines Unternehmens. Wir ermutigen Unternehmen, von diesen Vorteilen zu profitieren und sich für uns als vertrauenswürdige Instanz zu entscheiden.

Ihre Vorteile auf einen Blick

Erfahrene Spezialisten

Unsere Team besteht aus erfahrenen Jurist/innen und Praktiker/innen, mit dem Spezialgebiet Datenschutz und Unternehmensrecht. Der Zugriff auf Daten erfolgt nur durch zur Verschwiegenheit verpflichtete Expert/innen.

Transparente Kosten

Mit der Wahl des Basis-Pakets haben Sie alle Kosten transparent im Blick. Zusätzliche Aufwendungen entstehen nur im Ausnahmefall und werden immer erst nach Beauftragung durch Sie ausgelöst.

Compliance

Dank der von uns bereitgestellten Plattform erfüllen Sie die neuen Anforderungen an die interne Meldestelle ohne hohe Kosten. Das Risiko von Bußgeldern ist wirksam abgewendet und das Hinweisgebersystem wird fester Bestandteil Ihres Compliancemanagements.

Sicherheit

Die von uns bereitgestellte Plattform gewährleistet die höchstmögliche Vertraulichkeit der Meldungen. Registrierte Hinweise werden verschlüsselt gespeichert und in regelmäßigen Abständen archiviert und aus der Datenbank gelöscht.

Effiziente Umsetzung

Wir haben uns bewusst für eine einfache, schnelle, kostengünstige und für Hinweisgeber/innen leicht zu bedienende Lösung entschieden.

Kosten sparen

Wir bieten Ihnen ein umfassendes Angebot von der Plattform bis hin zur vollständigen Aufarbeitung der Meldungen. Das erspart teure Zusatzsoftwares oder die langwierige und kostenintensive Ausbildung eigener Mitarbeiter/innen.

News

bereitgestellt durch die:

BGfD Bayreuther Gesellschaft für Datenschutz mbH

Telemannstr. 1

95444 Bayreuth

Tel.: 0921 / 16324540

Fax: 0921 / 16324541

E-Mail: info@datenschutz-bayreuth.de

 

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Wir beraten Sie gerne!

Vielen Dank!

*Bitte beachten Sie:

 

Alle Angebote der BGfD Bayreuther Gesellschaft für Datenschutz mbH richten sich nicht an Letztverbraucher i.S.d. Preisangabenverordnung. Die Preise verstehen sich jeweils - soweit nicht anders angegeben - zuzüglich Umsatzsteuer. Wenn Sie Fragen haben oder sich als Unternehmer für unsere Dienstleistungen interessieren, wenden Sie sich bitte an info@datenschutz-bayreuth.de.

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