top of page

Interne Meldestelle

Alle Leistungen im Überblick

Wir übernehmen alle gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben für Sie.

Die von uns entwickelte Hinweisgeberplattform ist intuitiv zu bedienen und wird in Deutschland gehostet. Mit dieser Plattform stellen wir die ideale Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes für Ihr Unternehmen sicher.

Alle übermittelten Hinweise werden verschlüsselt in einer Datenbank gespeichert. Der Zugriff ist nur durch unsere Sachbearbeiter/innen und Datenschutzexpert/innen möglich.

Unser Vorgehen

Noch vor der Umsetzung eines internen Meldewesens gibt es verschiedene Punkte zu beachten.

Einige Fragen die man sich im Vorfeld stellen muss, sind folgende:

 

  • Wie soll das Hinweisgebersystem intern und extern kommuniziert werden?

  • Wie wird das Hinweisgebersystem von anderen Compliance-Maßnahmen unterstützt?

  • Wie soll mit anonymen Meldungen umgegangen werden?

  • Sind die Interessen weitere Stakeholder
    (z.B. Betriebsrat) zu beachten?

     

Um den idealen Kompromiss aus Kosten und Nutzen zu erreichen unterstützen wir Sie von Anfang an bei der Findung der idealen Lösung für Ihr Unternehmen.

Wenn alle erforderlichen Fragen geklärt sind, schließen wir mit Ihnen einen individuellen Vertrag, welcher allen Anforderungen Rechnung trägt.

Natürlich begleiten wir Sie nach einer Meldung bis zum Abschluss des gesamten Investigationsprozesses.

Sobald die Hinweisgeberplattform eingerichtet ist, werden Sie über alle aktuellen Ereignisse informiert.
 

Anbahnung, Gespräche, Information

Entscheidung über die Reichweite der Meldungsverarbeitung (z.B. über anonyme Meldungen)

Vertragschluss unter Berücksichtigung der konkreten Anforderungen

Feedback über eingegangene Meldungen, Beratung zu Folgemaßnahmen

Bearbeitung von Hinweisen

Das Hinweisgeberschutzgesetz sieht umfangreiche Pflichten für die interne Meldestelle vor. Wir unterstützen Sie bei der Erfüllung aller Pflichten von der Dokumentation der Meldung bis hin zur Ergreifung angemessener Folgemaßnahmen. Sollte sich eine Meldung als stichhaltig erwiesen haben, geben wir den Sachverhalt unter Wahrung der Vertraulichkeit aller beteiligter Personen an Sie weiter und beraten umfassend über das weitere rechtliche und tatsächliche Vorgehen.​

Entgegennahme der
Meldungen, Dokumentation, Eingangsbestätigung

Prüfung der Seriosität
und Schlüssigkeit

Aufarbeitung des Sachverhalts, Rücksprache mit Hinweisgeber/innen

Meldung an den Mandanten, Beratung zu Folgemaßnahmen

Kontaktieren Sie uns:
Wir beraten Sie gerne!
BGfD Bayreuther Gesellschaft
für Datenschutz mbH

Telemannstr. 1

95444 Bayreuth

Tel:  0921 / 16324540

Fax: 0921 / 16324541

info@datenschutz-bayreuth.de

Vielen Dank

bottom of page